18 Monate WOHNEN

Typ: Artikel

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen kümmert sich um das Zuhause. Wohnen steht hierbei nicht ohne Grund an erster Stelle. Die Bundesregierung kurbelt den sozialen Wohnungsbau z.B. mit Milliardeninvestitionen an: Für 2022-2027 stellt das BMWSB Bundesmittel in Höhe von 18,15 Milliarden Euro zur Verfügung. Gemeinsam mit den Ländern stehen damit über 45 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung.



Sozialer Wohnungsbau – Rekordsummen für bezahlbaren, zukunftsgerechten Wohnraum

Mit Milliardeninvestitionen kurbelt die Bundesregierung den sozialen Wohnungsbau an. Dadurch wird es den Ländern zukünftig ermöglicht, bedarfsdeckend sozialen, zukunftsgerechten und barrierefreien Wohnraum zu fördern.

Ob Mietwohnraum für Haushalte mit geringen Einkommen, ob Studierendenwohnheim oder Azubi-Wohnung, ob bezahlbare Wohnung in der Innenstadt, ob Neubau oder Sanierung im Bestand: Die soziale Wohnraumförderung ermöglicht den Ländern in vielerlei Weise, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Zur Umsetzung der Bundesmittel haben die Länder attraktive Förderrichtlinien auf den Weg gebracht. Für 2022-2027 stellt das BMWSB Bundesmittel in Höhe von 18,15 Milliarden Euro zur Verfügung.

Gemeinsam mit den Ländern stehen damit über 45 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung.

"Junges Wohnen" - bezahlbarer Wohnraum für Azubis und Studierende

Aufnahme aus der Wohnanlage Adlershof. Mehreren Mehrfamilienhäuser (3-stöckig) im modernen Baustil; Fassaden sind aus Holz. Auf einer Gemeinschaftslfläche (Rasen, Wege, Bäume) zwischen den Häusern ist eine Holzfläche, auf der mehrere junge Menschen sitzen Aufnahme aus der Wohnanlage Adlershof. Mehreren Mehrfamilienhäuser (3-stöckig) im modernen Baustil; Fassaden sind aus Holz. Auf einer Gemeinschaftslfläche (Rasen, Wege, Bäume) zwischen den Häusern ist eine Holzfläche, auf der mehrere junge Menschen sitzen (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Phil Dera

Vor allem für Azubis und Studierende müssen die ersten eigenen vier Wände bezahlbar sein. Doch die Suche nach einer bezahlbaren Bleibe ist für junge Menschen oft schwierig bis aussichtslos. Auch ist günstiger Wohnraum für junge Menschen in Ausbildung in Städten knapp oder kaum vorhanden.

Dem wollen wir konsequent begegnen. Erstmals gibt es ein eigenes Bund-Länder-Programm im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus zur Förderung von Wohnheimen für Auszubildende und Studierende i. H. v. 500 Millionen Euro in 2023. Um angehende Fachkräfte weiter zu unterstützen, wirbt das BMWSB für eine Fortführung des Programms in 2024.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wohngeld Plus – Gezielte und verlässliche Entlastung für 4,5 Millionen Menschen

Seit dem 1. Januar 2023 ist die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands in Kraft. Die Stärkung des Wohngeldes ist eines der zentralen sozialpolitischen Vorhaben der Koalition und war ein Herzstück der Entlastungspakete.

Mit dem "Wohngeld Plus" werden rund 4,5 Millionen Menschen in rund zwei Millionen Haushalten dauerhaft, zielgenau und verlässlich unterstützt. Allein rund 1,4 Millionen Haushalte erhalten durch die Reform erstmals oder wieder einen Anspruch auf Wohngeld. In das neue "Wohngeld Plus" wurde neben einer dauerhaften Heizkostenkomponente auch eine Klimakomponente integriert. Das ist ein deutliches Plus für viele Menschen. Das Wohngeld Plus wurde deutschlandweit gut angenommen und schafft schon jetzt für Millionen Bürgerinnen und Bürgern eine gezielte Entlastung.

Hier können Sie auch mehr zur Wohngeldreform lesen.

Förderung genossenschaftlichen Wohnens – In der Gemeinschaft aktiv für ein bezahlbares und klimagerechtes Zuhause

Außenaufnahme einer genossenschaftlichen Wohnanlage in Berlin-Wedding Außenaufnahme einer genossenschaftlichen Wohnanlage in Berlin-Wedding (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Andre Wagenzik

Der Bund und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern seit Oktober 2022 mit Hilfe zinsgünstiger langfristiger Kredite sowohl den Erwerb von Genossenschaftsanteilen an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft als auch die Gründung eigener Wohnungsgenossenschaften.

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen.

Lesen Sie hier gerne weiter.