18 Monate PLANEN

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Ministerium

Die Bundesregierung und auch das BMWSB haben bei Planungs- und Genehmigungsverfahren rasch an vielen Stellen die Bremsen gelöst. Auch im Bereich Klimaneutralität stößt das BMWSB vielfältige Maßnahmen an, um den CO2-Fußabdruck im Gebäudebereich zu reduzieren.



Auf dem Weg zu einem klimaneutralen Gebäudesektor – Neues Klimaschutzprogramm steht

Ein Holzhaus mit naturbelassenem Holz wurde von  unten durch eine Blumenwiese fotografiert. Im Hintergrund ist blauer Himmel. Ein Holzhaus mit naturbelassenem Holz wurde von unten durch eine Blumenwiese fotografiert. Im Hintergrund ist blauer Himmel. (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: AdobeStock - petair

Gemäß den Vereinbarungen des Koalitionsausschusses vom 28. März 2023 wurde ein neues Klimaschutzprogramm beschlossen. Die beschlossenen und geplanten Maßnahmen für den Gebäudesektor sind in das Gesamtprogramm integriert.

Zentrale Bausteine sind dabei die kommunale Wärmeplanung und die Reform des Gebäudeenergiegesetzes zur Erfüllung der 65-Prozent- Erneuerbare-Energien-Vorgabe ("Heizungsgesetz"), um die Wärmewende erfolgreich zu gestalten.

Novelle des Raumordnungsgesetzes – Der passende Rahmen zur schnellen, effizienten und zielsicheren Umsetzung von Transformationsprojekten

Mit der Novellierung des Raumordnungsgesetzes (ROGÄndG) hat das BMWSB dafür Sorge getragen, dass notwendige Infrastrukturvorhaben schneller auf den Weg gebracht werden können – durch verkürzte Verfahren, stärkere Digitalisierung und eine vereinfachte Beteiligung der Öffentlichkeit.




Tempo bei der Energiewende – Gezielte Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land durch Anpassungen des Baugesetzbuchs

Auf einem Sonnenblumenfeld stehen Windräder und Solarpanele Auf einem Sonnenblumenfeld stehen Windräder und Solarpanele (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: AdobeStock-adrian_ilie825

Um der Energiewende einen starken Schub zu geben, hat das BMWSB mit neuen Regelungen im Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sogenanntes Wind-an-Land-Gesetz) dafür gesorgt, den Ausbau der Windenergieerzeugung an Land erheblich zu beschleunigen und die hierfür benötigten Flächen zügig bereitzustellen.

Zukünftig müssen die Länder verbindlich zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie ausweisen. Zudem wurden die Mindestabstandsregelungen zwischen den Anlagen reduziert. Regelungen zur allgemeinen Außenprivilegierung im Falle einer Verfehlung des Flächenziels sollen gewährleisten, dass das Zwei-Prozent-Ziel tatsächlich erreicht wird. Zudem wird das "Repowering" durch eine Vorfahrtsregelung gestärkt.

Kleine Energie-Novelle – Mehr Tempo für die Errichtung von Windenergie-und Photovoltaikanlagen und die Wasserstoffproduktion

Die sogenannte "Kleine Energie-Novelle" beschleunigt den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Gesetzliche Anpassungen im BauGB schaffen die Grundlage dafür, dass Windenergie- und Photovoltaikanlagen schneller gebaut werden können.

Die Novelle befördert auch die Wasserstoffproduktion aus erneuerbaren Energiequellen. Flankiert werden die Maßnahmen mit Einzelregelungen im Rahmen der 3. Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG), wodurch die Nutzung von Biomasse erleichtert wird.

Kleine GEG-Reform – Gezielte Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden

Auf einem Haus liegt eine Grafik der Energieeffienz von grün (A+) bis rot (H) Auf einem Haus liegt eine Grafik der Energieeffienz von grün (A+) bis rot (H) (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: AdobeStock - Fotodesign

Bauen muss bezahlbar bleiben, aber auch klimagerecht sein. Mit einer Kleinen Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) schafft die Bundesregierung die Grundlage für eine höhere Energieeffizienz von Gebäuden, ein Garant für bezahlbare Wohnnebenkosten.

Seit dem 1. Januar 2023 dürfen Neubauten nur noch einen Primärenergiebedarf von 55 Prozent des Referenzgebäudes erreichen (EH-55 Standard). Ein wichtiger Schritt hin zu mehr Klimaschutz im Gebäudebereich. Im Rahmen der "großen" GEG-Reform werden noch weitere Anpassungen erfolgen.

Digitalisierung (BIM)

Digitalisierung ist eine wichtige Stellschraube dafür, dass das Bauen, Planen und Genehmigen schneller werden kann. Die Methode "Building Information Modeling" (BIM) ist dafür ein zentrales Instrument. Mit dem neuen BIM-Portal des Bundes steht allen am Bau Beteiligten nunmehr eine Plattform zur Verfügung, um zukünftig alle Planungs- und Betriebsdaten rund um ein Bauprojekt digital zur Verfügung zu stellen – zentral verfügbar und kostenfrei.

Auch das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren sorgt für mehr Tempo im Bauplanungsrecht. Durch die deutliche Verkürzung der Frist zur Genehmigung von Flächennutzungsplänen, die digitale Veröffentlichung von Planentwürfen als Regelverfahren und Beschränkungen bei der erneuten Beteiligung im Falle von bloßen Planänderungen werden die Verfahren nun erheblich beschleunigt.