Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gibt es seit nunmehr 18 Monaten. Und seit 18 Monaten kümmert sich die Bundesministerin Klara Geywitz um das Zuhause.

Was ist in den 18 Monaten passiert? Welche Gesetze wurden auf den Weg gebracht? Welche Initiativen wurden angestoßen, damit Menschen in Deutschland gut und lebenswert wohnen können – egal ob in der Stadt oder auf dem Land.

Wir werfen einen Blick auf die letzten 18 Monate Wohnen, Planen, Bauen, Leben und geben einen Überblick über die Vorhaben, die in der Umsetzung sind.

verweist auf: 18 Monate WOHNENAuf blau-grünem Hintergrund steht "18 Monate Wohnen"

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Der 18-Monate-Rückblick in Bildern

Vorhaben des BMWSB für die 2. Jahreshälfte 2023

Das Ministerium hat sich für 2023 noch eine Vielzahl von Aktivitäten vorgenommen – von der Erarbeitung einer umfassende Novelle des Baugesetzbuches, über weitere Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen mit den Ländern, über die Stärkung des modularen, nachhaltigen Bauens durch Gründung einer Geschäftsstelle Serielles Bauen und Sanieren im BMWSB bis zur Konkretisierung der Neuen Wohngemeinnützigkeit.

  • Die Entwicklung der Öl- und Gaspreise in den letzten Jahren hat uns allen verdeutlicht, dass Deutschland zukünftig eine krisenfeste, moderne und vor allem bezahlbare Wärmeversorgung braucht. Fossile Energien werden perspektivisch immer teurer werden. Damit wir alle in Zukunft sicher und bezahlbar heizen können, brauchen wir eine Wärmewende, mit der wir uns zugleich unabhängiger von anderen Staaten machen. Dazu sind moderne Wärmenetze und effiziente Heizsysteme notwendig, die perspektivisch nur noch über oder mit erneuerbaren Energien heizen. Hierzu erarbeiten wir ein Wärmeplanungsgesetz (WPG), welches zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf verständigt, dieses Wärmeplanungsgesetz noch besser mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu verzahnen.
  • Serielles und modulares Bauen ermöglicht durch die Vorproduktion von Bauteilen Zeitersparnis sowie reduzierte Baukosten bei gleichzeitig hoher architektonischer und städtebaulicher Qualität. Industrielle Fertigungsmethoden und hohe Wiederholungseffekte sorgen für eine effiziente Nutzung knapper werdender Ressourcen wie Personal und Mate-rial. Mit der Einrichtung einer Geschäftsstelle Serielles Bauen und Sanieren beim BMWSB und einer attraktiven Rahmenvereinbarung treibt die Bundesregierung zusammen mit der Bau- und Wohnungswirtschaft zukunftsweisende Projekte des seriellen und modularen Wohnungsbaus voran.
  • Bund und Länder werden im Herbst 2023 einen gemeinsamen Pakt zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung verabschieden. Beim Wohnen und Bauen geht es dabei um folgende Maßnahmen:
    • Die einheitliche Musterbauordnung muss weiterentwickelt und die Landesbauordnungen müssen harmonisiert werden, bspw. bei der Anforderung von KfZ-Stellplätzen oder der Bauregelung für barrierefreie Wohnungen.
    • Für das serielle Bauen brauchen wir eine bundesweit einheitliche Typengenehmigung. Was einmal genehmigt wurde, soll bundesweit in allen Ländern gelten.
    • In Städten geht es vermehrt um die Verdichtung. Wir brauchen eine bundesweit einheitliche Regelung für den Ausbau von Dachgeschossen.
    • Genehmigungsverfahren müssen zeitlich begrenzt werden. Wir brauchen eine bundesweit einheitliche Genehmigungsfiktion von höchstens 3 Monaten.
    • Der digitale Bauantrag wird bis Ende 2023 bundesweit ausgerollt.
    • Der Gebäudetyp E kann mehr Innovationen bei Bauvorhaben ermöglichen, was letztendlich ein wichtiger Impuls für mehr bezahlbaren Wohnraum auslöst. Die rechtlichen Anpassungen müssen zeitnah geprüft werden.
  • Bis Ende 2023 wird das BMWSB eine große Novelle des Baugesetzbuches auf den Weg bringen, in der Klimaschutz und -anpassung, Gemeinwohlorientierung und die Innenentwicklung gestärkt, zusätzliche Bauflächen mobilisiert und weitere Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden sollen.
  • Die Arbeiten am Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP) werden intensiv fortgesetzt. Der intensive Austausch mit Ressorts, Ländern, Kommunen und zivilgesellschaftlichen Akteuren soll fortgeführt werden. Ziel ist, das Ende 2023 Eckpunkte zum NAP vorliegen.
  • Die BMWSB-Förderprogramme "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) und "Wohneigentum für Familien" (WEF) sind 2023 gestartet und werden fortgesetzt. Damit können zusätzliche Bau-Investitionen im Verhältnis von 1:8 ausgelöst werden.

Die Mittel für das Programm sind vollständig ausgeschöpft, sodass seit dem 14. Dezember 2023 keine neuen Anträge für das KFN-Programm bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mehr gestellt werden können.

  • Die Neue Wohngemeinnützigkeit (NWG) ist eine Win-Win-Situation für Staat und Wirtschaft: Unternehmen verpflichten sich als gemeinnützige Wohnungsunternehmen (gWU) durch ihre Satzung dazu, dauerhaft Wohnraum unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete zur Verfügung zu stellen. Dafür bekommen sie staatliche Entlastungen und es wird eine Investitionszulage gewährt. Damit profitieren auch Wohnungsbaugenossenschaften und kommunale Wohnungsunternehmen. Die NWG kann dabei vielfältig ausgestaltet werden: Unternehmen können in Neubau-Vorhaben investieren. Ebenso ist die Sanierung im Bestand möglich. Damit dies Realität wird, werden wir die Eckpunkte, die wir dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegt haben, weiter ausarbeiten.
  • In der zweiten Jahreshälfte werden wir die soziale Wohnungspolitik vorantreiben. Hierzu liegt bereits ein Gesetzentwurf zur rechtssicheren Ausgestaltung des Vorkaufsrechtes in Gebieten mit einer Sozialen Erhaltungssatzung vor. Ziel ist die Stärkung der Handlungsfähigkeit der Kommunen, um für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. Viele Kommunen warten auf dieses Instrumentarium, um hierzu aktiv werden zu können.