Klara Geywitz anlässlich der 1. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses aufgrund stark gestiegener Energiekosten
Rede 18.02.2022
Es gilt das gesprochene Wort.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!
Es ist ein schöner Anlass, an seinem Geburtstag zum Heizkostenzuschuss zu sprechen. Das ist das erste Vorhaben, das das neu gegründete Bundesbauministerium im Rahmen der Formulierungshilfe mit auf den Weg gebracht hat, und es ist auch eines der prioritären Vorhaben des Bundeskabinetts gewesen. Für mich hat diese Premiere in dreifacher Hinsicht eine hohe Signalwirkung.
Zum einen wird damit gezeigt: Für uns, für die Bundesregierung, ist beides wichtig, nämlich bezahlbares und klimagerechtes Wohnen. Das hat absolute Priorität, und ich werde mich immer dagegen aussprechen, dass man das eine gegen das andere ausspielt.
Zu Jahresbeginn haben wir erstmalig das Wohngeld automatisch an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Einführung einer Klimakomponente beim Wohngeld werden wir ebenfalls angehen.
Eine meiner ersten Amtshandlungen war es, die Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau für 2022 auf den Weg zu bringen. Noch im Dezember haben wir uns mit den Ländern auf 1 Milliarde Euro für den sozialen Wohnungsbau verständigt. Wir brauchen hier mehr Tempo. Deswegen biete ich den Ländern eine weitere Milliarde an, und zwar nicht für irgendetwas, sondern für klimagerechten sozialen Wohnraum.
Im Neubau wollen wir den sozialen Wohnungsbau im Standard EH 55 fördern. Die Verwaltungsvereinbarung werden wir nun zeitnah mit den Ländern verhandeln und hoffentlich auch bald abschließen. Diese neue "Klimamilliarde" ist ein klares Bekenntnis für mehr sozialen Wohnraum und für mehr Klimaschutz. Das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum treiben wir voran, und im Frühjahr wollen wir zu einer Investitions- und Innovationsoffensive einladen.
Sehr geehrte Damen und Herren, der einmalige Heizkostenzuschuss setzt folgendes Signal: Die Bundesregierung will schnell, gezielt und spürbar Bürgerinnen und Bürger bei steigenden Energiepreisen entlasten. Die Heizkostenpreise steigen stark an, die Warmmieten steigen auch. Die Zusatzbelastung trifft jedoch nicht alle gleich stark. Die Belastungen in einkommensschwächeren Haushalten sind besonders hoch. Ich denke hier zum Beispiel an Rentnerinnen und Rentner, Alleinerziehende und Menschen, die wenig verdienen. Sie haben deutliche Probleme, die drohenden Nachzahlungen aus den kalten Wintermonaten zu schultern. Hier setzt unser Heizkostenzuschuss an. Er soll mögliche soziale Härten abfedern.
Doch diese Finanzspritze ist dabei eine von vielen wichtigen Maßnahmen, die die Bundesregierung auf den Weg bringt. Zur Entlastung arbeiten wir in diesen Tagen in der Bundesregierung zwischen den Ressorts intensiv an einer fairen Lösung für die Aufteilung der CO2-Preisumlage zwischen Mietenden und Vermietenden. Im Klimaschutz-Sofortprogramm möchte ich zudem die Bedingungen für Mieterstrom weiter verbessern. Wir haben hier die Chance, die Bürgerinnen und Bürger für die Energiewende zu gewinnen und für Entlastungen zu sorgen.
Der einmalige Heizkostenzuschuss ist drittens aber auch ein Signal des Miteinanders in dieser Fortschrittskoalition. Wir arbeiten in der Koalition zwischen den Ressorts Hand in Hand und erreichen so mehr gemeinsam für unser Land.
Ursprünglich war der Heizkostenzuschuss für 710 000 Haushalte, die Wohngeld beziehen – immerhin 1,6 Millionen Bürgerinnen und Bürger –, gedacht. Im Miteinander mit meiner Kollegin Frau Stark-Watzinger und meinem Kollegen Hubertus Heil haben wir die Sofortunterstützung sinnvoll ausgeweitet. Herzlichen Dank dafür!
Denn es sind ja nicht nur Wohngeldbeziehende von den Zusatzbelastungen stark betroffen. Auch Menschen in Ausbildung mit geringen Einkommen spüren die steigenden Heizkosten deutlich. Daher waren wir uns rasch einig, dass auch Empfängerinnen und Empfänger von BAföG, Aufstiegs-BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld mit dieser Maßnahme unterstützt werden sollen.
Unterm Strich werden rund 2,1 Millionen Bürgerinnen und Bürger von dem einmaligen Heizkostenzuschuss profitieren.
Ich bin in den letzten Tagen häufig gefragt worden, wo man denn als Wohngeldbezieher einen Antrag stellen muss, um diesen einmaligen Heizkostenzuschuss zu bekommen. Die gute Nachricht ist: Das muss man gar nicht,
den gibt es automatisch, weil wir nicht nur schnell, sondern auch unbürokratisch helfen wollten.
Danke schön.