Das Wohngeld Plus kommt!

Typ: Pressemitteilung , Datum: 25.11.2022

Nach dem Bundestag stimmt auch der Bundesrat der Wohngeldreform zu.

Ab dem 1. Januar 2023 werden bis zu zwei Millionen Haushalte in Deutschland Anspruch auf das neue Wohngeld Plus haben. Mit seiner Zustimmung hat der Bundesrat heute den Weg für diese gemeinsame Unterstützungsleistung von Bund und Ländern freigemacht.

Dazu Klara Geywitz, Bundesbauministerin: "1,4 Millionen Haushalte in Deutschland zusätzlich werden ab dem 1. Januar 2023 das neue Wohngeld Plus beantragen können, darunter viele Rentnerinnen und Rentner. Nicht nur Mieterinnen und Mieter können Wohngeld Plus beantragen, sondern auch Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer. Wir haben es im Schnitt von 180 auf 370 Euro im Monat mehr als verdoppelt und bezuschussen jetzt auch dauerhaft die gestiegenen Heizkosten. Schon jetzt verzeichnen die Länder ein sehr großes Interesse am Wohngeld Plus. In einigen Kommunen werden sich die Antragszahlen verdreifachen. Es ist völlig klar, dass diese Mehrbelastung in den Ämtern nicht überall reibungslos aufgefangen werden kann.

Wichtig war mir, dass wir das Wohngeld Plus jetzt ab dem 1. Januar 2023 starten lassen. Das bedeutet für alle neuen Antragssteller, die nicht gleich Ende Januar das Geld auf dem Konto haben, dass es ihnen nachträglich später ausbezahlt wird. Es geht ihnen nichts verloren und die Länder können in ihrer Verantwortung entscheiden, ob sie mit vorläufigen Zahlungen arbeiten wollen. Wir arbeiten zudem gemeinsam mit den Ländern an weiteren Vereinfachungen."

Aktualisierter Wohngeldrechner:

Ab heute steht eine aktualisierte Version des Wohngeldrechners des BMWSB zur Verfügung: www.bmwsb.bund.de/wohngeldrechner2023. Wie auch bislang dient der Wohngeldrechner 2023 lediglich der Orientierung. Eine rechtsverbindliche Auskunft zu einem eventuellen Wohngeldanspruch kann nur die zuständige Wohngeldbehörde geben.

Darüber hinaus arbeitet das BMWSB derzeit auch an einer weiteren Verbesserung des Wohngeldrechners. Bis zum Inkrafttreten des Wohngeld Plus-Gesetzes ist vorgesehen, dass mit der Eingabe der jeweiligen Wohnort-Postleitzahl die gültige Mietstufe im Rechner berücksichtigt wird.

Weitere Informationen zum Wohngeld Plus finden Sie hier: www.bmwsb.bund.de/wohngeld-plus

Klara Geywitz zur Bundesratsentscheidung zum Bürgergeld: "Heute wurde insbesondere mit dem Bürgergeld, aber auch mit dem Wohngeld Plus eine historische Sozialstaatsreform auf den Weg gebracht. Keine Gießkanne, keine Gängelung, sondern gezielte Förderung.

Das Bürgergeld ist eine Antwort auf den Fachkräftemangel, der Unternehmen, Ämtern und Bildungseinrichtungen schwer zu schaffen macht. Auch auf deutschen Baustellen werden händeringend Kranführerinnen, Maler und Elektrikerinnen gebraucht.

Mit dem Bürgergeld können Menschen einen Abschluss im Bauhandwerk nachholen, eine Weiterbildung in Angriff nehmen und den großen Schritt wagen, noch mal ganz neu im Berufsleben durchzustarten. Junge Menschen werden dabei unterstützt, eine Ausbildung z.B. als Schreiner oder Maurerin anzufangen. Das braucht Mut und Energie. Wer das angeht, soll sich keinen Kopf darum machen müssen, wie er das finanziell schafft.

Wir glauben daran, dass Männer und Frauen in unserem Land ihren Weg gehen wollen. Die meisten Lebenswege sind nicht glatt und perfekt. Wenn man ins Straucheln kommt, ist der Staat/die Gesellschaft da, um wieder Fuß zu fassen.

Das Bürgergeld und das Wohngeld Plus sind beides Leistungen, die den Respekt vor dem Menschen widerspiegeln. Hier geht es um Unterstützung, die jedem zusteht, der wenig Einkommen hat. Wir alle profitieren davon, wenn wir Menschen mit Vertrauen und Respekt begegnen. Wer merkt, dass er nicht allein gelassen wird, der gibt das wieder an unserer Gesellschaft zurück."