Die Bundesministerinnen Klara Geywitz und Lisa Paus besuchten heute ein Frauenhaus in Cottbus

Typ: Meldung , Datum: 22.01.2024

Im Bundesinvestitionsprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt" fördert der Bund von 2020 bis Ende 2024 mit 30 Millionen Euro jährlich innovative Modellvorhaben wie den Bau und Umbau sowie den Erwerb von Frauenhäusern und Schutzeinrichtungen.

Die Bundesministerinnen Klara Geywitz und Lisa Paus besuchten heute ein Frauenhaus in Cottbus, wo sie gemeinsam das Engagement der Bundesregierung für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder vorstellten.

Im Bundesinvestitionsprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt" fördert der Bund von 2020 bis Ende 2024 mit 30 Millionen Euro jährlich innovative Modellvorhaben wie den Bau und Umbau sowie den Erwerb von Frauenhäusern und Schutzeinrichtungen.

Durch die investive Förderung setzt sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeiten für den Ausbau des Hilfesystems für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder ein. Durch die Förderung sollen bekannte Lücken im Hilfesystem geschlossen werden und vor allem der Zugang für bislang unzureichend erreichte Gruppen verbessert werden. Die Bundesregierung leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. 

Bundesinvestitionsprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt" stößt auf große Resonanz 

Das Bundesinvestitionsprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt" stieß von Anfang an auf große Resonanz. Bisher wurden bereits 70 Projekte mit guter regionaler Verteilung im gesamten Bundesgebiet bewilligt. Von diesen konnten bereits 25 Projekte bis zum Programmende im Dezember 2024 abgeschlossen werden; rund 9 weitere Projekte sollen noch folgen.

Auch nach Abschluss des Programms "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" können der Bau- und Umbau von Schutz- und Beratungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) über Finanzhilfen des Bundes investiv gefördert werden. Dies ist innerhalb der bestehenden Förderprogramme der Länder im sozialen Wohnungsbau und der Städtebauförderung möglich. Die Umsetzung erfolgt durch die Länder, die auch über Art und Umfang der Maßnahmen in den Kommunen entscheiden. 

Frauenhaus Cottbus ist ein gutes Beispiel für die Förderung durch den Bund

Das von den Ministerinnen besuchte Frauenhaus in Cottbus ist ein gutes Beispiel für die verschiedenen Wege, durch die der Bund den Ausbau des Hilfesystems für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder investiv fördert:

Ab 2011 wurde das Frauenhaus u.a. aus Mitteln der Städtebauförderung in Höhe von rund 240.000 Euro gefördert und in der Folge baulich an die Bedarfe eines Frauenhauses angepasst.

In den Jahren 2023 und 2024 erhält die Stadt Cottbus zur Reduzierung baulich bedingter Barrieren und Erhöhung der Sicherheit des Gebäudes und der darin anwesenden Menschen eine Bundesförderung in Höhe von rund 330.000 Euro aus dem Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Hintergrund: Bundesförderungsprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen"
Mit dem Bundesförderprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" fördert das Bundesfrauenministerium mit Mitteln des Bundes den Ausbau von Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und den Erwerb geeigneter Immobilien für innovative Wohnprojekte. Außerdem können Modellprojekte gefördert werden, um Fachkräfte zu qualifizieren oder Beratungsangebote weiterzuentwickeln. Das Bundesförderprogramm des Bundesfrauenministeriums ist Teil des Gesamtprogramms der Bundesregierung, um das "Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)" umzusetzen. Es gliedert sich in ein Bundesinvestitionsprogramm und in ein Bundesinnovationsprogramm.