Moderne Wärmenetze und moderne Heizsysteme – die zwei zentralen Bausteine für die Wärmeversorgung der Zukunft

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Stadtentwicklung , Datum: 12.06.2023

Ziel der Bundesregierung ist es, den Gebäudebestand bis spätestens zum Jahr 2045 ohne Ausstoß von Treibhausgasen mit Wärme zu versorgen.

Warum braucht Deutschland eine Wärmeplanung?

In den vergangenen Jahren wurde deutlich, dass die fossile Energieversorgung Deutschlands mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass wir umlenken und uns in Deutschland von fossilen Brennstoffen unabhängiger machen.

Deutschland benötigt eine krisenfeste, moderne und bezahlbare Wärmeversorgung. Denn heute ist schon klar:  Fossile Energien wie Öl und Gas werden immer teurer. Vielen Bürgerinnen und Bürger wurde dies besonders bei ihrer letzten Heizkostenabrechnung deutlich vor Augen geführt. Um weiterhin hohe Heizkosten zu vermeiden und gleichzeitig eine zuverlässige Wärmeversorgung bundesweit sicherzustellen, müssen wir umsteuern und unsere Wärmeversorgung transformieren. Eine wichtige Voraussetzung sind moderne Wärmenetze und fortschrittliche Heizsysteme.

Die Bundesregierung hat derzeit zwei Gesetze auf den Weg gebracht, um dringend notwendige Veränderungen anzustoßen. Dadurch schaffen wir sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Unternehmen und politische Verantwortliche in Städten und Kommunen mehr Investitions- und Planungssicherheit.

Aktuell arbeitet die Bundesregierung an einem Wärmeplanungsgesetz. Das Gesetz soll die Grundlage für eine kosteneffiziente und sozialverträgliche Wärmeversorgung von Gebäuden schaffen. Im Rahmen der Wärmeplanung soll für jede größere Kommune ab 10.000 Einwohnern in Deutschland festgelegt werden, welche leitungsgebundenen oder dezentralen Systeme in den kommenden Jahrzehnten für die Wärmeversorgung in Wohn- oder Gewerbegebieten empfohlen und bereitgestellt werden können.

Die Wärmeplanung stellt somit auch einen wichtigen Bestandteil einer nachhaltigen Stadtentwicklung dar. Das Wärmeplanungsgesetz soll dabei die Investitionssicherheit für Eigentümerinnen und Eigentümer erhöhen, die in den kommenden Jahren den Einbau einer neuen Heizung planen.

Referentenentwurf:
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Über verschiedene Punkte wie eine mögliche zukünftige Förderkulisse oder die Ausgestaltung der Verbindlichkeit der Wärmeplanung wird noch beraten. Der Gesetzentwurf soll Ende Juni/Anfang Juli 2023 vom Bundeskabinett beschlossen werden und dann in das parlamentarische Verfahren gehen. Ende des Jahres soll das Gesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden und anschließend in Kraft treten.
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Unsere Ziele: Was steht im Referentenentwurf?

  • Wärmeplanung forcieren – klare Zuständigkeiten: Ziel ist es, die Wärmeplanungs-Aktivitäten in den kommenden Jahren weiter zu forcieren. Im Entwurf werden die Länder angehalten, für ihr Hoheitsgebiet eine flächendeckende Wärmeplanung aufzustellen. Sie können diese Aufgabe auf andere verantwortliche Rechtsträger in ihrem Hoheitsgebiet übertragen. Dies dürften in der Regel die Kommunen sein. Die verfügbaren Energiequellen, die Infrastrukturen und der Verbrauch sind in jedem Ort unterschiedlich. Die ist in jeder Kommune anders – um genau zu sein in jedem Stadtteil oder Gewerbegebiet. Stadtwerke und kommunale Versorger müssen somit für ihre Stadt und Gemeinde Strategien für maßgeschneiderte Wärmeversorgungskonzepte entwickeln.
  • Flächendeckende Wärmeplanung – Orientierung geben: Mit der Vorgabe zur Durchführung der Wärmeplanung wird eine Grundlage geschaffen, durch die das Instrument der Wärmeplanung die erforderliche Bedeutung und Priorisierung erhält. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass sich die betroffenen Akteure und Stellen dauerhaft auf diese Aufgabe einstellen können. Sie können dann langfristig die notwendigen personellen und technischen Kapazitäten aufbauen. Das erhöht die Planungs- und Investitionssicherheit für Private, insbesondere Betreiber von Wärmenetzen, sowie Gas- und Stromverteilnetzen, Gebäudebesitzende, Gewerbe- und Industriebetriebe.
  • Keine Überforderung – Planbarkeit für alle: Die Länder sollen einen Rahmen für die Planung erhalten. So soll eine Wärmeplanung grundsätzlich für alle Gebiete ab 10.000 Einwohnern vorgesehen. Dabei werden jedoch unterschiedliche Voraussetzungen berücksichtigt. Für Gebiete ab 100.000 Einwohnern (Großstädte) soll die Wärmeplanung etwas schneller durchgeführt werden als für Gebiete ab 10.000 Einwohner. Wenn für kleinere Gebiete (unter 10.000 Einwohner) dennoch eine Wärmeplanung durchgeführt werden soll, können die Länder hierfür ein vereinfachtes Verfahren vorsehen.
  • Schrittweises Verfahren – Dynamik im Blick: Bei der Wärmeplanung müssen immer zwei Fragen beantwortet werden:
    1. Wie viel Wärme wird aktuell vor Ort gebraucht?
    Für Für die Beantwortung wird eine sogenannte Bestandsanalyse erstellt. Der Ist-Zustand wird dargestellt. Die Bestandsanalyse beinhaltet z.B. die aktuellen Gebäudewärmebedarfe und die Wärmeversorgungsinfrastruktur und fasst eine Energie- und Treibhausgas-Bilanz zusammen.
    2. Mit welcher Wärmequelle und Infrastruktur kann die Wärme in Zukunft bereitgestellt werden und wie hoch ist der zukünftige Wärmebedarf?
    Für die Beantwortung wird eine sogenannte Potenzialanalyse erstellt. Hierbei wird u. a. geprüft, welche unterschiedliche Energiequellen perspektivisch für die Wärmeversorgung verfügbar sind. Das kann z. B. die Abwärme aus lokalen Rechenzentren oder die Nutzung von erneuerbaren Energien für die Wärmeversorgung von öffentlichen Gebäuden oder Wohngebieten sein. Auch die vorhandene und notwendige Infrastruktur ist Bestandteil der Planungen. Denkbar ist hier z.B. der Ausbau des Stromnetzes für Wärmepumpen oder die Ausweitung des Fernwärmenetzes. Die Kommunen entwickeln auf Grundlage der Potentialanalyse Maßnahmenkataloge und Meilensteine. Um sich verändernde Rahmenbedingungen und Lerneffekte zu berücksichtigen, ist eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Wärmepläne vorgesehen.

Im Ergebnis zeigt die Wärmeplanung ganz konkret Gebiete, die beispielsweise zentral über ein Wärmenetz oder dezentral über eine eigene Anlage im Gebäude (z. B. eine Wärmepumpe oder ein Biomassekessel) versorgt werden können.

Information zur Wärmeplanung inden einzelnen Bundesländern. Deutschlandkarte mit den Farben hellblau, grün und lindgrün. Quelle: KWW

  • Planungen weiterführen – Wissen teilen: Betreiber von Wärme- und Verteilernetzen (Strom, Gas) sollen ihre vorhandenen Planungen der zuständigen Stelle mitteilen und die Festlegungen des Wärmeplans in ihren Aus- und Umbauplanungen berücksichtigen. Als methodische Handreichung für die Kommunen oder anderen Planungsverantwortlichen ist ein Bundesleitfaden Wärmeplanung In diesem werden die Anforderungen des Gesetzes (unverbindlich) näher ausbuchstabiert. Dies ist ein Baustein, um die Kommunen bei der Erstellung ihrer Planungen zu unterstützen. Weitere sind in der Abstimmung.
  • Gesellschaftliche Akzeptanz – Beteiligung ist sichergestellt: Den Städten und Gemeinden kommt für die erfolgreiche Umsetzung und Gestaltung der Wärmeplanung eine entscheidende Rolle zu. Außerhalb der sog. Stadtstaaten werden die relevanten Weichenstellungen nicht nur auf Bundes- und Landesebene, sondern vor Ort getroffen, müssen die langfristigen und strategischen Entscheidungen darüber, wie die Wärmeversorgung zukunftsfest wird und welche Infrastrukturen dazu notwendig sind, vorbereitet, mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen diskutiert, verabschiedet und anschließend umgesetzt werden. Bei der Erstellung der Wärmeplanung ist daher eine breite gesellschaftliche Beteiligung vorgesehen: Öffentlichkeit, Betreiber von Energieversorgungs- und Wärmenetzen, Träger öffentlicher Belange, Großverbraucher, Energiegemeinschaften und andere Akteure sollen in den Prozess einbezogen werden.
  • Gesetzlicher Rahmen – BauGB und GEG: Um die Klimaschutzziele im Wärmemarkt zu erreichen, muss die gesamte Bandbreite von Lösungen in den Blick genommen werden: Erneuerbare Energien (klimaneutrale Brennstoffe und Wasserstoffnetze) sowie Abwärme. Dazu zählt auch, dass Wärmepumpen z.B. in Einfamilienhäusern in eine sinnvolle Wärmeplanung eingebunden werden müssen. Damit das gelingt, müssen verschiedene gesetzliche Regelungen angepasst werden. Daher werden z.B. unterstützende Änderungen des Baugesetzbuches (BauGB) im Gesetzentwurf mitgedacht. Auch die Vorgaben der geplanten GEG-Novelle zur Nutzungspflicht erneuerbarer Energien sollen durch darauf abgestimmte Regelungen im Wärmeplanungsgesetz aufgegriffen und unterstützt werden. Somit greifen die gesetzlichen Regelungen alle ineinander und werden bewusst von der Bundesregierung eng getaktet auf den Weg gebracht.

Wärmeplanung in Europa