Änderung des Gebäudeenergiegesetzes zur Umsetzung der 65% EE-Vorgabe

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Bauen , Datum: 03.04.2023

Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben gemeinsam einen Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorgelegt. Damit soll die Vorgabe des Koalitionsausschusses umgesetzt werden, dass ab dem 1. Januar 2024 neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien (65 % -EE - Vorgabe) betrieben werden müssen. 

Der Entwurf wurde innerhalb der Bundesregierung beraten und ist am 3. April 2023 in die Länder- und Verbändeanhörung gegangen.
Anmerkung der Redaktion: Der Entwurf wurde am 19. April 2023 vom Kabinett beschlossen.

Bei der Erarbeitung der Vorgaben stand vor allem die soziale Ausgewogenheit im Mittelpunkt, um sowohl die Interessen der Eigentümer als auch die Belange von Personen mit geringerem Einkommen oder älteren Menschen zu berücksichtigen.

So sieht der Entwurf Technologieoffenheit, großzügige Übergangsfristen und das Festhalten an den geltenden Regelungen zum Heizkesselaustausch einschließlich der Ausnahme für selbstnutzende Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, vor.

Die Interessen von Mieterinnen und Mietern werden durch Mieterschutzregelungen berücksichtigt. Menschen mit geringen und mittleren Einkommen werden durch flankierende Förderung und steuerliche Maßnahmen geschützt, um eine Überforderung zu verhindern. Zudem gelten Ausnahmen bei einer Heizungs-Havarie für ältere Menschen.

Den Gesetzentwurf (GEG-Novelle) finden Sie hier.