Klimafreundliches Bauen zahlt sich aus

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Bauen , Datum: 01.03.2023

BMWSB startet Förderprogramm für Klimafreundlichen Neubau

Die Menschen in Deutschland brauchen mehr bezahlbaren Wohnraum. Vielerorts werden Nichtwohngebäude wie Schulen oder Pflegeheime dringend benötigt. Notwendig sind dafür Umnutzungen, die Sanierung im Bestand und Neubauvorhaben. Gleichzeitig hat sich Deutschland verpflichtet, verbindliche Klimaziele zu erreichen. Bis 2045 muss der Gebäudebestand klimaneutral gestaltet sein. Über den gesamten Lebenszyklus verursacht ein Gebäude Treibhausgasemissionen - von der Produktion der Baustoffe, über die Bauphase bis hin zum Betrieb und der Instanthaltung. Hier setzt das neue Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) des BMWSB an. Mit dem Programm werden klimafreundliche Neubauvorhaben gefördert, bei denen der CO2-Fussabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist. Für das KFN-Programm stehen in 2023 insgesamt 750 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung, davon 650 Millionen Euro für Wohngebäude. Die KFN-Neubauförderung ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die neben dem Neubau die Sanierung von Gebäuden mit insgesamt 13,9 Milliarden Euro fördert.

Zitat von Bundesbauministerin Klara Geywitz: "Wir brauchen mehr bezahlbaren Wohnraum. Wir müssen dabei aber auch nachhaltiger bauen. Beides wird mit dem Programm „Klimafreundliches Bauen“ unterstützt. Erstmalig fördern wir nur Neubauten, die nicht nur im Betrieb energieeffizient, sondern deren Treibhausgas-Emissionen im gesamten Lebenszyklus gering sind. Wir brauchen gerade im Gebäudebereich eine ehrliche Klimabilanz, um unsere Ziele zu erreichen."

Klimafreundliches Bauen zahlt sich aus

Klimafreundliches Bauen ist in vielfacher Hinsicht lohnenswert: Wer heute klimagerecht und nachhaltig baut, erschafft ein Gebäude, das nicht nur ökologischen Standards gerecht wird, sondern auch durch geringere Energiekosten günstiger im Unterhalt ist und in dem es sich gesünder und barrierefreier lebt. Die Nutzungsdauer wird verlängert und es kann ein höherer Wiederverkaufswert für das Gebäude erzielt werden. Um sich die erhöhten Kosten für einen solchen Neubau gerade in Zeiten hoher Kreditzinsen leisten zu können, unterstützt das BMWSB ab sofort mit zinsverbilligten Krediten. Die Neubauförderung des BMWSB rückt mit dem neuen Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) zum ersten Mal den Fokus von der reinen Energieeffizienz hin zum ganzen Lebenszyklus eines Gebäudes. Ab dem 01.03.2023 werden Neubauten gefördert, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40) für Neubauten vorweisen. Eine noch größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) verfügen.

Anders als bisher werden mit dem neuen KFN-Programm keine Tilgungszuschüsse zur Verfügung gestellt, sondern ausschließlich Zinsverbilligungen geleistet. Das ist aufgrund der deutlich gestiegenen Marktzinsen für Baufinanzierungen zielführender. Die hohe Zinsverbilligung ermöglicht beispielsweise zum Start des Programms am 01.03.2023 einen Endkundenzins in Höhe von 0,9 % p.a. (eff.) für den Neubau von Wohngebäuden bei 35 Jahren Kreditlaufzeit und 10 Jahren Zinsbindung. Ein Förderkredit mit einer kurzen Kreditlaufzeit von 10 Jahren und 10-jähriger Zinsbindung hat aktuell sogar einen effektiven Endkundenzins in Höhe von 0,01 % p.a. Die zusätzlich eingebrachte Zinsverbilligung kompensiert den Wegfall der Tilgungszuschüsse der bisherigen Neubauförderung für Wohngebäude aus der BEG-Förderung.

KFN auf einen Blick
- Programmstart am 01.03.2023
- Förderungen in Form von zinsverbilligten Krediten. Zum Start des Programms liegen die Zinssätze rund 3%-Punkte niedriger als vergleichbare Baufinanzierungsangebote. Kommunen erhalten Investitionszuschüsse
- erhöhte Förderung bei Nachweis des zusätzlichen Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude (QNG)
- mehr Infos unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Klimafreundlicher-Neubau/index.html
- tagesaktuelle Zinskonditionen unter: www.kfw.de/konditionen

Gezielte Unterstützung für die Realisierung von klimafreundlichen Wohnungen

Bauherren (Privatpersonen, Genossenschaften, Unternehmen, Investoren) und Erstkäufer erhalten von der KfW-Bank für klimafreundliche Wohngebäude je Wohneinheit einen vergünstigten Kredit i.H.v. maximal 100.000 Euro. Sollte das Wohngebäude zusätzlich mit Nachweis des QNG, dem Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude, errichtet werden, sogar bis zu 150.000 Euro.

Bauherren von Nichtwohngebäuden können max. 10 Millionen Euro zinsverbilligte Kredite erhalten (bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettofläche). Bei Vorliegen des QNG-Standards steigt der zinsverbilligte Kredit sogar auf max. 15 Millionen Euro (bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche).

Förderanträge müssen grundsätzlich vor dem Vorhabenbeginn über die eigene Hausbank bei der KfW-Bank gestellt werden. Kommunen und Landkreise stellen ihren Förderantrag direkt bei der KfW-Bank. Gefördert werden die Baukosten (Bruttokosten) inklusive der technischen Anlagen sowie die Kosten für die Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung. Nicht gefördert wird der Kaufpreis für Grundstücke.

Unterm Strich erhalten Antragsteller über einen langen Zeitraum durch die Zinsbindung nicht nur Sicherheit, sondern auch finanzielle Entlastungen. Damit ist KFN – anders als frühere Förderprogramme – keine Einmalzahlung, sondern eine maßgeschneiderte und zudem verlässliche staatliche Unterstützung mit klimapolitischer Lenkungswirkung.

Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus im Blick – Einbindung von Energie-Experten ist Voraussetzung

Für die Beantragung der Förderung und die Begleitung des Bauvorhabens ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Dieser prüft und bestätigt die Einhaltung energetischer Gebäudestandards und die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus. Unter www.energie-effizienz-experten.de können Experten deutschlandweit gefunden werden. Für ein Bauvorhaben mit QNG ist eine QNG-Zertifizierungsstelle hinzuzuziehen. Unter www.qng.info befindet sich eine Liste der Zertifizierungsstellen.

Ziele des Förderprogramms KFN
- Förderung des nachhaltigen Bauens
- Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus
- Verringerung des Primärenergiebedarfs im Betrieb eines Gebäudes
- Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien

Wieso gibt es ein neues Förderprogramm für den Neubau?

Der Gebäudebereich zählt derzeit zu den großen Treibhausgas-Emittenten. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, dass der Gebäudesektor bis 2045 klimaneutral ausgestaltet sein soll. Um die verbindlichen Klimaziele zu erreichen, hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Neubauförderung im Jahr 2023 neu aufgestellt und auf die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus ausgerichtet werden soll. Dies wurde im neuen Förderprogramm umgesetzt.

Warum verändert die Bundesregierung ihre Förderpolitik?

Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in Deutschland ist groß. Gleichzeitig sind die Rahmenbedingungen für Baubranche und Bauträger derzeit schwierig: Baulandknappheit, Fachkräftemangel, Materialengpässe, gestiegene Zinsen und Preise erschweren die Bemühungen der Baubranche und Eigentümer und Eigentümerinnen hin zur Klimaneutralität und Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen. 

Notwendig ist eine Bauwende und damit eine Förderwende. Daher ändert die Bundesregierung die Förderpolitik der vergangenen Jahre. Um die Schaffung von Wohnraum, Klimaneutralität und Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen in Einklang bringen zu können, richtet die Bundesregierung bewusst den Fokus auf die Klimafreundlichkeit von Neubauten. Dies bedeutet für Neubauten, dass nur noch klimafreundliche Bauten gefördert werden. Das ist ökonomisch und ökologisch sinnvoll und daher zukunftsgerecht. Die Förderung Klimafreundlicher Neubau wird aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung finanziert.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Neubau klimafreundlicher Wohn- und Nichtwohngebäude sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neugebauter klimafreundlicher Wohn- und Nichtwohngebäude.

Folgende Stufen werden gefördert:

  • Klimafreundliches Wohngebäude / Nichtwohngebäude
    Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude / Nichtwohngebäude wird erreicht, wenn ein Effizienzhaus 40 die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS" (QNG-PLUS) erfüllt und nicht mit fossilen oder biogenen Energieträgern beheizt wird.
  • Klimafreundliches Wohngebäude / Nichtwohngebäude – mit QNG
    Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude / Nichtwohngebäude – mit QNG wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus 40 ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-PLUS) oder "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium" (QNG-PREMIUM) bestätigt.

Ab wann können Förderungen beantragt werden?

Seit dem 01. März 2023 kann die neue Neubauförderung "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) beantragt werden. Siehe https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Klimafreundlicher-Neubau/index.html

Was ist das Neue an dem Förderprogramm und warum ist es zielführender?

Anders als bisher werden mit dem neuen KFN-Programm keine Tilgungszuschüsse zur Verfügung gestellt, sondern ausschließlich Zinsverbilligungen geleistet. Das ist aufgrund der Zinsanhebungen der Europäischen Zentralbank in den letzten Monaten zielführender.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Bund gewährt Förderungen in Form von zinsverbilligten Krediten.

Wie hoch ist Ihr Kredit? - Kredithöchstbeträge:

Wohngebäude

  • Klimafreundliches Wohngebäude: bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit
  • Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit

Nichtwohngebäude

  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude: bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben
  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG: bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15 Millionen Euro pro Vorhaben

Für Kommunen und Landkreise werden Investitionszuschüsse gewährt.

Förderhöchstbeträge Zuschuss für Kommunen und Landkreise:

Wohngebäude

  • Klimafreundliches Wohngebäude: max. förderfähige Kosten bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit / Zuschusssatz 5,0%
  • Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: max. förderfähige Kosten bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit / Zuschusssatz 12,5%

Nichtwohngebäude

  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude: max. förderfähige Kosten bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben / Zuschusssatz 5,0%
  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG: max. förderfähige Kosten bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15 Millionen Euro pro Vorhaben / Zuschusssatz 12,5%

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Punkt Konditionen auf den entsprechenden Produktseiten der KfW.
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Klimafreundlicher-Neubau/index.html

Warum ist die KFN-Förderung für Bauherren so attraktiv?

Die aktuellen Rahmenbedingungen führen mit steigenden Zinsen dazu, dass Bauprojekte teurer werden. Hier setzt die KFN-Förderung an. Die Bundesregierung unterstützt unabhängig vom jeweiligen Einkommen Bauherren mit zinsverbilligten Krediten bei der Startfinanzierung. Mit einem attraktiven Endkundenzins können dadurch Bauherren ermutigt werden, die ökologisch sinnvollen Investitionen heute anzustoßen, um damit auch langfristig ökonomisch sinnvolle Investitionen zu tätigen. Berechnen Sie Ihren Vorteil mit dem Online-Rechner unter www.kfw.de/Über-die-KfW/Service/Rechner-und-Tools

Die tagesaktuellen Zinskonditionen können unter www.kfw.de/konditionen abgerufen werden.

Welche Kosten werden gefördert?

Gefördert werden die Baukosten (Bruttokosten) inklusive der technischen Anlagen sowie die Kosten für die Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung. Nicht gefördert wird der Kaufpreis für Grundstücke.

Näheres regelt das Infoblatt KFN- Förderfähigen Maßnahmen und Leistungen.
www.kfw.de/kfn-förderfähige-maßnahmen

Wer darf einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind alle Investoren, die ein klimafreundliches Gebäude neu bauen oder ein neugebautes klimafreundliches Gebäude kaufen (der erstmalige Käufer).

Dies sind z.B.:

  • Privatpersonen
  • Wohneigentumsgemeinschaften
  • EinzelunternehmerInnen
  • freiberuflich Tätige
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
  • Kommunale Gebietskörperschaften
  • Rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können
  • Gemeindeverbände

Muss ein Sachverständiger für den Antrag eingebunden werden?

Ja, für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ist ein Energieeffizienz-Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude" beziehungsweise "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude" unter www.energie-effizienz-experten.de einzubinden.

Der Energieeffizienz-Experte ist für das Bauvorhaben vorhabenbezogen unabhängig zu beauftragen. Er prüft und bestätigt die Einhaltung der folgenden Anforderungen:

  • energetischer Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten und
  • Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS)

Einbindung eines Nachhaltigkeits-Beraters und einer QNG-Zertifizierungsstelle

Für das Erreichen der Stufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG ist eine QNG-Zertifizierungsstelle einzubeziehen. Die Einbindung eines Nachhaltigkeits-Beraters ist angeraten bzw. kann eine Anforderung der Zertifizierungsstelle sein.

Alle für das QNG zugelassenen Bewertungssysteme sowie akkreditierten Zertifizierungsstellen für die jeweiligen Anwendungsfälle (Siegelvarianten) des QNG sind im Internet unter www.qng.info zu finden.

Wie viel Zeit hat man für die Ausführung der bewilligten Maßnahmen?

Ab Zusage der KfW sind bis zu 6 Jahre Zeit das Vorhaben durchzuführen.

Sofern der Kredit nicht innerhalb der ersten 12 Monate abgerufen wird, fällt eine Bereitstellungsprovision an.

Wie läuft die Förderung ab?

1. Energieeffizienz-Experten einbinden

Für den Antrag ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Dieser prüft und bestätigt die Einhaltung der Anforderungen an das Gebäude und erstellt die "Bestätigung zum Antrag".

2. Kredit beantragen und erhalten / Zuschuss beantragen

  • Der Kredit wird vor Beginn des Vorhabens (Wichtig: Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags.) bei einem Finanzierungspartner (Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Finanzvermittler oder Versicherungen) beantragt und der Kreditvertrag geschlossen.
  • Der Zuschuss wird vor Beginn des Vorhabens mit dem „Antrag auf Gewährung eines Zuschusses“ (Formularnummer 600 000 4862) bei der KfW in Berlin (KfW Niederlassung Berlin, 10865 Berlin) beantragt.

3. Vorhaben durchführen und nachweisen.

Nach Erhalt der Zusage kann mit dem Vorhaben begonnen werden. Der Energieeffizienz-Experte prüft und bestätigt die Einhaltung der Anforderungen an das Gebäude und erstellt die "Bestätigung nach Durchführung", die dann umgehend beim Finanzierungspartner einzureichen ist (Kommunen direkt bei der KfW).

Ist eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Kredite, Zulagen, Zuschüsse) möglich?

Grundsätzlich ist die Kombination einer Förderung aus diesem Produkt mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Wir empfehlen daher vor Antragstellung zu prüfen, ob in ihrem Bundesland entsprechende Fördermittel auf Lands- oder kommunaler Ebene (z.B. über Landesförderinstitute) zur Verfügung gestellt werden. Eine Übersicht über alle aktuell zur Verfügung stehenden Förderungen des Bundes und der Länder finden Sie auch unter www.foerderdatenbank.de.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung aus diesem Produkt und einer Förderung nach der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationen Klimaschutzinitiative (NKI), dem Kraft-WärmeKopplungsgesetz (KWKG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich. Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung aus diesem Produkt mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder der Bundesförderung Wohneigentum für Familien (WEF) für ein und dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen.

Was ist die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude)?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die Erreichung der Klimaziele, die Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG) vom 18. November 2015, den Klimaschutzplan 2050 sowie das Klimaschutzprogramm 2030 zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050. Mit der BEG wurde die energetische Gebäudeförderung des Bundes daher in Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 eingeführt. Mit dem Klimafreundlichen Neubau wird die Neubauförderung in der BEG neu aufgestellt.

Die Förderung Klimafreundlicher Neubau wird aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung finanziert.  

Warum ist die Lebenszyklusbetrachtung eines Gebäudes gerade beim nachhaltigen Bauen so relevant?

Die bisherige Bau- und Förderpolitik hat sich fast ausschließlich auf den Energieverbrauch der Nutzungsphase (Betriebsphase) eines Gebäudes konzentriert. Doch für das nachhaltige Bauen greift das zu kurz:

In allen Lebenszyklusphasen eines Gebäudes werden Rohstoffe und Energie verbraucht sowie CO2 emittiert. Bevor ein Gebäude genutzt werden kann, muss es zuerst mal errichtet werden. Nach der Errichtung muss es instandgehalten und auch modernisiert werden. Und nachdem es genutzt wurde, muss es rückgebaut werden. Diese Lebenszyklusphasen eines Gebäudes müssen wir nun stärker in den Fokus rücken. In sämtlichen Lebenszyklusphasen gibt es enorme Potenziale Ressourcen zu schonen, CO2 einzusparen und weitere wichtige Ziele des nachhaltigen Bauens zu erreichen.

Was ist das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG)?

Das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" ist ein staatliches Gütesiegel für Gebäude. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) fungiert als Siegelgeber und arbeitet mit akkreditierten Zertifizierungsstellen als Vergabestellen.

Es erfordert die Zertifizierung des Gebäudes durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle mit einem registrierten Bewertungssystem des Nachhaltigen Bauens und definiert besondere Anforderungen an

  • die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus (d. h. über einen Zeitraum von 50 Jahren),
  • den Primärenergiebedarf im Lebenszyklus,
  • die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien,
  • die Barrierefreiheit und
  • die nachhaltige Materialgewinnung

sowie zusätzlich bei Nichtwohngebäuden an

  • die Naturgefahren am Standort und
  • die Nutzung von Dachflächen als Gründach.

Wer vergibt das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude"?

Zertifizierungsstellen sind als Prüf- und Vergabestellen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude" zuständig für die technisch-operative Abwicklung der Prüfung der Voraussetzungen für die Vergabe des Qualitätssiegels und dessen Zuerkennung. Sie werden von den Antragstellerinnen und Antragstellern (bspw. Bauherrinnen und Bauherren) beauftragt.

Alle für das QNG zugelassenen Bewertungssysteme sowie akkreditierten Zertifizierungsstellen für die jeweiligen Anwendungsfälle (Siegelvarianten) des QNG sind im Internet unter www.qng.info zu finden.

Ist es das einzige Förderprogramm des BMWSB zur Schaffung von Wohnraum?

Das BMWSB bietet vielfältige Förderkulissen zur Schaffung von bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum an. Ab Mitte 2023 wird es ein neues Förderprogramm für Familien mit geringen und mittleren Einkommen geben, damit diese bei der Kreditfinanzierung des Eigenheims unterstützt werden. 

Um einkommensschwächeren Haushalten die Anmietung einer angemessenen Wohnung oder die Nutzung des Wohneigentums zur eigenen Nutzung zu ermöglichen, hat das BMWSB die soziale Wohnraumförderung massiv aufgestockt. Ursprünglich waren für den Zeitraum von 2022 bis 2025 4 Milliarden Euro im Bundeshaushalt vorgesehen. Inzwischen stellt das BMWSB den Ländern bis 2026 14,5 Milliarden Euro für den Bau von sozialem Wohnraum bereit. Die Bundesländer und Kommunen ergänzen diesen Betrag im Umfang von mindestens 30 Prozent der in Anspruch genommenen Bundesmittel. Mit der sozialen Wohnraumförderung ist es möglich, sowohl preiswerte Mietwohnungen bereitzustellen, als auch BürgerInnen bei der Bildung selbst genutzten Wohneigentums zu unterstützen, vor allem Haushalte mit Kindern. Auch die Schaffung von behindertengerechtem Wohnraum wird von zahlreichen Ländern und Kommunen gefördert. 500 Mio. Euro sind seit 2023 die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende vorgesehen.

Im Oktober 2022 startete zudem eine neu angelegte Bundesförderung für genossenschaftliches Wohnen.

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen des BMWSB stehen bereit unter: www.bmwsb.bund.de