Bundesbauministerin Klara Geywitz hisst die Regenbogenflagge

Typ: Meldung , Datum: 17.05.2022

17. Mai ist der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit

Bundesministerin Klara Geywitz am Fahnenmast vor dem Bauministerium. Sie hisst die Regenbogenflagge, die schon hoch über ihr hängt. BM'in Geywitz und die Parlamentarische Staatssekretärin Cansel Kiziltepe schauen hoch zur Flagge. Bundesministerin Klara Geywitz am Fahnenmast vor dem Bauministerium. Sie hisst die Regenbogenflagge, die schon hoch über ihr hängt. BM'in Geywitz und die Parlamentarische Staatssekretärin Cansel Kiziltepe schauen hoch zur Flagge. (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Henning Schacht

Zum Anlass des Internationalen Tages gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit hat die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Klara Geywitz persönlich am Dienstsitz des BMWSB in der Krausenstraße die Regenbogenflagge gehisst.

Möglich wurde dies durch einen neuen Erlass des BMI vom 06. April 2022. Er legt fest, dass an allen Dienstgebäuden des Bundes zu bestimmten Anlässen die Regenbogenflagge - neben der Bundesflagge, dem wichtigsten Staatssymbol - gezeigt werden darf .

Bundesministerin Geywitz sagte zum erstmaligen Hissen der Flagge: "Ich freue mich, dass wir dieses Signal nun vor öffentlichen Gebäuden wie dem Baumninisterium setzen und diese Fahne hissen können. Das ist auch für die Community ein wichtiges Zeichen der Solidarität."

Anmerkung:
Die Beflaggung öffentlicher Gebäude mit der Regenbogenflagge in Kombination mit der Bundesflagge berührt die Frage der Verwendung der Staatssymbole. Sie ist deshalb an bestimmte Regeln geknüpft, wie zum Beispiel einen konkreten Jahrestag oder regionale Anlässe. Gestattet ist darüber hinaus das Anbringen der Regenbogenflagge z.B. in Eingangsbereichen und Innenhöfen und an Fassaden, sofern andere rechtliche Regelungen dem nicht entgegenstehen.