Heizkostenzuschuss II

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Wohnen , Datum: 27.09.2022

Mit dem Heizkostenzuschuss II unterstützen wir kurzfristig, zielgerichtet und unbürokratisch Bürgerinnen und Bürger.

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die hohe Inflation führen zu enormen Preissteigerungen beim Heizen, Warmwasser und Strom. Bürgerinnen und Bürger müssen folglich immer mehr ihres monatlichen Haushaltsnettoeinkommens für Energie ausgeben. Insbesondere Geringverdienende, aber auch Rentnerinnen und Rentner, Studierende, Azubis oder Alleinerziehende können teilweise ohne fremde Hilfe ihre Energiekosten nicht mehr decken. Das BMWSB schafft Entlastung und wird kurzfristig im Herbst den Heizkostenzuschuss II (kurz: HKZ II) auf den Weg bringen. Der HKZ II ist die Fortführung des HKZ I, den die Bundesregierung im Frühjahr dieses Jahres beschlossen hatte, um Bürgerinnen und Bürger in Form einer Einmalzahlung gezielt zu entlasten.

Der HKZ II zielt darauf ab, die Zusatzbelastungen für die kommende Heizperiode abzufedern. Er kommt allen Haushalten zugute, die in mindestens einem der Monate September 2022 bis Dezember 2022 Wohngeld bezogen haben.

  • Informationen zum Heizkostenzuschuss II

    Der HKZ II gestaltet sich wie folgt:

    - 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt im Wohngeldbezug, 540 Euro für einen 2-Personen-Haushalt
    - 100 Euro Zuschlag für jede weitere Person im Haushalt
    - 345 Euro für Beziehende von Leistungen nach dem BAföG sowie von Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen.

Die Auszahlung erfolgt für alle Empfängergruppen von Amts wegen durch die zuständigen Behörden der Länder bzw. die Bundesagentur für Arbeit. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes ist nicht zustimmungsbedürftig.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

"Wohngeld Plus"-Reform

Ab dem 1. Januar 2023 soll das Wohngeld eine Heizkomponente enthalten.
Hier erhalten Sie mehr Informationen zur "Wohngeld Plus"-Reform