Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz)

Typ: Gesetz , Datum: 13.12.2022

  • Gesetz

Ziel des Gesetzes ist eine historische Wohngeldreform, mit der zwei Millionen Haushalte dauerhaft, zielgenau und verlässlich unterstützt werden.

Aufgrund der steigenden Energiekosten soll mit dem "Wohngeld-Plus-Gesetz" eine historische Wohngeldreform umsetzt werden. Neben der Wohngeldreform wird mit dem Gesetzentwurf der "Heizkostenzuschuss II" auf den Weg gebracht, der Millionen Bürgerinnen und Bürger, gezielt und unbürokratisch bei der Bewältigung der Heizkosten unterstützen soll.  

Die "Wohngeld Plus"-Reform setzt sich aus drei Komponenten zusammen:

  1.  Wohngeldkomponente:
    Die Reform sieht eine Erhöhung der Anzahl der Wohngeldhaushalte von rund 600.000 Haushalte auf zwei Millionen Haushalte vor. Das wird möglich durch eine Anhebung des allgemeinen Leistungsniveaus (u. a. durch Anpassung der Wohngeldformel).
  2. Heizkostenkomponente
    Die Heizkostenkomponente ist ab dem 01.01.2023 ein fortlaufender Leistungsbaustein im Wohngeld. Die Höhe der Heizkostenkomponente ist so gewählt, dass im Durchschnitt aller Empfängerinnen und Empfänger die durch eine Preisverdoppelung gegenüber 2020 entstehenden Mehrbelastungen ausgeglichen werden. Dies führt in der Wohngeldberechnung im Schnitt zu 1,20 Euro je qm mehr Wohngeld. Als Pauschale angelegt setzt die Komponente Anreize zur Sparsamkeit.
  3. Klimakomponente
    Die Klimakomponente soll höhere Mieten durch energetische Sanierungen des Gebäudebestands und energieeffiziente Neubauten zur Erreichung der Klimaschutzziele pauschal abfedern. Es wird ein Zuschlag auf die Miethöchstbeträge des Wohngeldes von 0,40 Euro je qm vorgesehen. Die bürokratiearme Lösung sieht einen gesamtwirtschaftlichen Pauschalansatz ohne Nachweiserfordernis in der Wohngeld-Administration vor.

Weitere Informationen zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens finden Sie hier:

Bundesrat: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2022/0401-0500/0483-22.html

Das Wohngeld-Plus-Gesetz ist am 8. Dezember 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.