Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit/ Veröffentlichung Stellungnahmen
Vorhaben 16.07.2024
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden und hierfür einen Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit aufgelegt.
Der Nationale Aktionsplan wurde in einem sehr offenen Verfahren gemeinsam mit den Stakeholdern aus den Bundesressorts, den Länderministerien, den kommunalen Spitzenverbänden sowie Vertreterinnen und Vertretern von Betroffenen, aus Zivilgesellschaft und Immobilienwirtschaft mit anschließender öffentlicher Konsultation entwickelt. Denn es bedarf der Einbeziehung aller, um sich der wichtigen Gemeinschaftsaufgabe des Kampfes gegen Obdach- und Wohnungslosigkeit zu stellen.
Teil des Verfahrens war die Aufforderung an die Länder und Verbände, Stellungnahmen zum 1. Referentenentwurf zu übermitteln. Dadurch wurde sichergestellt, dass durch die Berücksichtigung von externer Expertise die Qualität des Nationalen Aktionsplans und damit auch dessen Akzeptanz eine Steigerung erfährt.