Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sog. Wind-an-Land-Gesetz)

Typ: Gesetzgebungsverfahren , Datum: 28.07.2022

  • Gesetz

Ziel des Gesetzes ist, den Mangel verfügbarer Fläche für den beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land zu beheben.

Das Bundeskabinett hat am 15. Juni 2022 den von der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und von dem Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgelegten Entwurf einer Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen. Das Gesetz wurde am 28. Juli 2022 im Bundesgesetzblatt (BGBI. I S. 1353) verkündet, tritt aber erst am ersten Tag des siebten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft (Artikel 5 des Gesetzes), also am 1. Februar 2023

Durch das Gesetz wird die Vorgabe des Koalitionsvertrags umgesetzt, 2 Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land vorzusehen. Ziel ist, den Mangel verfügbarer Fläche für den beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land zu beheben. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sieht eine Verteilung sogenannter "Flächenbeitragswerte" auf die Länder vor. Demnach sollen bis Ende des Jahres 2027 1,4 Prozent und bis Ende 2032 zwei Prozent der Bundesfläche für Windkraftanlagen ausgewiesen sein. Diese Werte leiten sich aus den Ausbauzielen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes her und bilden die energiewirtschaftlichen Flächenbedarfe ab. Bei der Aufteilung des Gesamtziels auf die Bundesländer wurden die je nach Bundesland unterschiedlichen Voraussetzungen für den Ausbau der Windenergie an Land berücksichtigt. Die Länder können die Flächen entweder selbst ausweisen, oder als Teilflächenziele auf nachfolgende Planungsebenen „herunterbrechen“. Im Wege eines Staatsvertrages können Länder ihre Flächenziele bis zu einem gewissen Umfang untereinander übertragen.

Ergänzt wird das Gesetz unter anderem durch Änderungen des BauGB, die die Flächenziele des WindBG in die Systematik des Planungsrechts integriert. Insbesondere soll die Planung von Windenergieanlagen auf eine Positivplanung umgestellt werden. Voraussetzung für die Zulassung von Windenergieanlagen ist dann grundsätzlich eine vorhergehende Planung, entweder im Regional- oder im Flächennutzungsplan. In diesen Planungen werden alle öffentlichen und privaten Belange, die für oder gegen die Anlagen sprechen, berücksichtigt. Die Verfahren sollen durch die Verknüpfung mit den Flächenzielen deutlich vereinfacht werden.

Nach den Änderungen durch den Bundestags-Ausschuss für Wirtschaft und Energie wird in das Baugesetzbuch auch eine Vorfahrtregelung für Repowering-Vorhaben verankert, die bis 2030 Anwendung findet. Diese ermöglicht ein vereinfachtes Repowering von bestehenden Anlagen am oder in der Nähe des bestehenden Standorts.

Schließlich enthält der Entwurf der Formulierungshilfe auch eine Neukonzeption der Länderöffnungsklausel für landesrechtliche Mindestabstandsregelungen. Die Bundesländer dürfen weiter über Mindestabstände entscheiden, müssen aber sicherstellen, dass sie ihre Flächenziele aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz erreichen und so ihren Beitrag zum Ausbau der Windenergie leisten. Tun sie das nicht, treten die landesspezifischen Abstandsregeln außer Kraft. Diese Neukonzeption gibt den Ländern Spielraum beim "Wie" des Windausbaus, nimmt sie aber für das gemeinsame Ziel in die Pflicht. Wo und in welchen Abständen zu Wohngebieten Windenergiegebiete planerisch ausgewiesen werden, sollen auch zukünftig die jeweiligen Planungsträger, also das Land oder die Gemeinden, entscheiden. Hingegen soll eine zu zögerliche Planung in der Zukunft nicht mehr möglich sein.

Der am 15. Juni 2022 vom Kabinett beschlossene Entwurf einer Formulierungshilfe und die am 10. Juni 2022 im Rahmen der Länder- und Verbändebeteiligung versandte Fassung können auf dieser Seite (über den Downloadbereich unten) eingesehen werden.

Für die hierzu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Länder- und Verbändebeteiligung wird auf folgende Internetseite des BMWK verwiesen: https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Service/Stellungnahmen/wind-an-land-gesetz/wind-an-land-gesetz.html?cms_gtp=4382862_list%253D4

Für weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren wird auf die folgende Vorgangsseite des Deutschen Bundestags verwiesen: Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land.