Fragen und Antworten zum Thema "Junges Wohnen"

Typ: Häufig nachgefragt

Was ist das Programm Junges Wohnen?

Das Programm "Junges Wohnen" ist ein Sonderprogramm im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus. Es zielt speziell auf die Unterstützung junger Menschen. Der Bund gibt den für die Förderung zuständigen Ländern Finanzhilfen. Ziel ist die Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Im Programmjahr 2023 gibt es Bundesmittel in Höhe von 500 Millionen Euro. Diese Mittel sollen für 2024 und 2025 verstetigt werden. Fördergegenstände des "Jungen Wohnens" sind

  • die Schaffung neuer Wohnheimplätze durch Neu-, Aus- oder Umbau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von Wohnheimplätzen innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung (Ersterwerb), und
  • die Modernisierung von Wohnheimplätzen

für Studierende und Auszubildende.

Mit den Finanzhilfen des Bundes und den Eigenmitteln des jeweiligen Landes können vom Land entsprechende Förderprogramme zum Wohnheimbau und zur -modernisierung aufgelegt werden.

Für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern wird eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen.

Warum gibt es überhaupt das neue Förderprogramm?

In vielen Regionen Deutschlands warten junge Menschen in Ausbildung bzw. Studium aktuell monatelang, bis sie eine bezahlbare Wohnung finden. Die Bundesregierung will das ändern. Im Koalitionsvertrag wurde ein entsprechendes Bund-Länderprogramm für studentisches Wohnen, für junges Wohnen und Wohnen für Auszubildende vereinbart. Mit dem neuen Programm "Junges Wohnen" leisten Bund und Länder einen wesentlichen Beitrag dafür, dass junge Menschen sich perspektivisch primär auf ihre Ausbildung konzentrieren können und sich nicht wochen- oder gar monatelang auf Wohnungssuche begeben müssen.

Wie hoch ist der Gesamtbedarf bei Studierenden- und Azubi-Wohnheimen?

Die Versorgungsquote von Studierenden mit geförderten Wohnheimplätzen liegt dem Deutschen Studierendenwerk zur Folge in 2023 bei weniger als 10 Prozent. Auch bei Azubi-Wohnheimen ist der Bedarf groß. Der Konkurrenzdruck ist hoch, was die Preise für Wohnraum entsprechend steigen lässt. Das Förderprogramm "Junges Wohnen" soll dies ändern.  

Wie wird das Programm finanziert?

Der Bund stellt den Ländern im Programmjahr 2023 Finanzhilfen in Höhe von 500 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommt die Finanzierungsbeteiligung der Länder, die mindestens 30 Prozent der in Anspruch genommenen Bundesmittel beträgt. Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 sieht vor, die finanziellen Mittel in 2024 und 2025 zu verstetigen.

Gab es schon mal ein vergleichbares Programm?

Nein. Bisher konnten zwar Wohnheimplätze im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus gefördert werden, jedoch soll nunmehr dem drängenden Bedarf in diesem Fördersegment durch das gesonderte Programm gezielt Rechnung getragen und diese Aufgabe entsprechend angegangen werden.

Wie können die Fördermittel beantragt werden?

Zuständig für die Förderprogramme und deren Vollzug sind die Länder. Diese geben damit u.a. auch vor, bei welcher Stelle die Förderung zu beantragen ist, welche Form- und Verfahrenserfordernisse gelten und welche sonstigen Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Wer kann die Fördermittel beantragen?

Bundesseitig gibt es hierzu keinen Vorgaben. Den Ländern steht es aber frei, die Antragsberechtigung auf bestimmte Träger zu beschränken.

Wie hoch sind die Mieten beim "Jungen Wohnen"?

Die Ausgestaltung der Miethöhe obliegt den Ländern im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Wohnraumförderung. Eine bundesweite Vorgabe hierzu gibt es nicht. Derzeit liegt die durchschnittliche Miete in Wohnheimen der Studierendenwerke nach Angaben des Deutschen Studentenwerks bei 266,68 Euro.

Können daraus auch Betriebswohnungen finanziert werden?

Nein. Betriebswohnungen stehen üblicherweise Angestellten eines Betriebes zur Verfügung. Die Berufsausbildung ist also bereits abgeschlossen. Betriebswohnungen können bei Wahrung der übrigen Voraussetzungen jedoch im Rahmen des "klassischen" sozialen Wohnungsbaus gefördert werden.

Können auch Azubis, die nicht volljährig sind, in solchen Wohnheimen wohnen?

Ja. Bundesseitig sind auch Wohnheimplätze für nicht volljährige Auszubildende förderfähig. Da es sich um eine ausschließliche Länderzuständigkeit handelt, wären die Länder zwar befugt, Einschränkungen vorzusehen; davon dürfte aber nicht auszugehen sein, da gerade nicht volljährige Auszubildende besonders schützenswert sind.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Förderung beantragt werden kann?

Die Fördervoraussetzungen werden von den Ländern festgelegt, denen seit der Föderalismusreform I von 2006 die ausschließliche Gesetzgebungs- und Vollzugskompetenz für das Wohnen zusteht.

Bundesseitig sind lediglich die möglichen Fördergegenstände des "Jungen Wohnens" vorgegeben:

  • die Schaffung neuer Wohnheimplätze durch Neu-, Aus- oder Umbau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von Wohnheimplätzen innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung (Ersterwerb), und
  • die Modernisierung von Wohnheimplätzen

für Studierende und Auszubildende.

Kann die neue Förderung auch für die Sanierung von bereits bestehenden Wohnheimen in Anspruch genommen werden? Welche Anforderungen müssen dafür erfüllt sein?

Ja. Zu den Fördergegenständen gehört neben der Schaffung neuer Wohnheimplätze auch die Modernisierung von Wohnheimplätzen. Die Voraussetzungen für eine Modernisierungsförderung legen die Länder im Rahmen ihrer ausschließlichen Zuständigkeit für den sozialen Wohnungsbau fest.

Ab wann gilt die neue Förderung?

Bundesmittel können von den Ländern seit Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung Junges Wohnen 2023 am 24. März 2023 durch Bewilligungen gebunden werden. Im Übrigen hängt der Beginn der Förderung vom Inkrafttreten entsprechender Förderrichtlinien und Landesprogramme ab.

Wie ist der aktuelle Stand beim sozialen Wohnungsbau?

Mit rund 18 Milliarden Euro bis 2027 kurbelt die Bundesregierung die soziale Wohnraumversorgung in den Ländern mit einer Rekordsumme an. Dadurch wird es den Ländern ermöglicht, bedarfsdeckend sozialen, klimafreundlichen und barrierefreien Wohnraum zu fördern, der auch innovative Wohnformen und Bauweisen berücksichtigt. Ob Mietwohnraum oder Eigenheim für Haushalte mit geringem Einkommen, ob Studentenwohnheim oder Azubi-Wohnung, ob bezahlbare Wohnung in der Innenstadt, ob Neubau oder Sanierung im Bestand: die soziale Wohnraumförderung ermöglicht den Ländern, in vielerlei Weise bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Bundesländer haben dafür attraktive Förderrichtlinien auf den Weg gebracht.