Wie ist der Sachstand bei meinem Wohngeld-Antrag?

Typ: Häufig nachgefragt

Die Bearbeitung eines Wohngeldantrages liegt ausschließlich in der Verantwortung der Länder. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat keinen Einfluss auf die Bearbeitung Ihres Wohngeld-Antrages. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde bzw. deren übergeordnete Behörde.