Ich habe Probleme mit meinem Vermieter/Mieter.

Typ: Häufig nachgefragt

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Bundesministerien grundsätzlich nicht befugt sind, bei privatrechtlichen Streitigkeiten, um die es sich bei Streitigkeiten aus einem Mietvertrag handelt, für die eine oder andere Seite Partei zu ergreifen oder sich einzuschalten. Sollten Sie einer Rechtsberatung bedürfen, wenden Sie sich deshalb bitte mit Ihrem Anliegen an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin. Sollten Sie ein geringes Einkommen haben und deshalb von der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zurückschrecken, können Sie unter https://service.justiz.de/beratungshilfe prüfen, ob Sie berechtigt sind, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen, sodass sich die Kosten für eine anwaltliche Beratung auf 15 Euro reduzieren. Ergänzung für Mieterinnen und Mieter: Rechtliche Beratung erhalten Sie auch bei den örtlichen Mieterverein oder der örtlichen Verbraucherschutzzentrale.