Wer hat Anspruch auf eine Sozialwohnung?
Häufig nachgefragt
Grundsätzlich alle Personen, die einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben. Sie erhalten ihn, wenn Ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Die Einkommensgrenzen legen die Bundesländer fest. Informationen hierzu erhalten Sie bei der für Sie örtlich zuständigen Behörde. Diese finden Sie, wenn Sie unter https://verwaltung.bund.de/ nach "Wohnberechtigungsschein" suchen.