Was tut die Bundesregierung, um mehr Sozialwohnungen zu schaffen?

Typ: Häufig nachgefragt

Der Bund unterstützt die für die Wohnraumförderung zuständigen Länder beim sozialen Wohnungsbau durch die Gewährung von Finanzhilfen. Hierzu wurde 2019 eine eigene Finanzhilfekompetenz in das Grundgesetz (GG) eingefügt (Artikel 104d GG). Während in den Jahren 2020 und 2021 den Ländern jeweils 1 Milliarde Euro an Finanzhilfe zur Verfügung gestellt wurde, ist in der aktuellen Finanzplanung vorgesehen, dass den Ländern für den sozialen Wohnungsbau im Zeitraum 2022 - 2028 insgesamt 21,65 Milliarden Euro Bundesmittel zur Verfügung gestellt bekommen. Seit dem Jahr 2023 stehen davon jährlich 500 Mio. Euro für das Programm "Junges Wohnen", das den erheblichen Bedarf an Wohnraum für Auszubildende und Studierende adressiert, zur Verfügung. Damit investiert diese Bundesregierung erneut eine Rekordsumme in den sozialen Wohnungsbau!