Meine Baugenehmigung wurde noch nicht beschieden oder abgelehnt.

Typ: Häufig nachgefragt

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ist für die Gesetzgebung im Bereich des Städtebaurechts zuständig. Für die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen sind die Länder und Kommunen zuständig. Aufsichts- und Weisungsrechte bestehen nicht. Insofern kann keine Intervention seitens des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erfolgen. Bitte beachten Sie etwaige Rechtsbehelfsfristen, wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten haben. Andernfalls ist eine Klage nicht mehr möglich!