FAQs zur Förderung "Wohneigentum für Familien" (WEF)

Typ: Häufig nachgefragt

Warum gibt es das Förderprogramm WEF?

Für Familien mit geringen oder mittleren Einkommen ist der Wunsch nach den eigenen vier Wänden durch die steigenden Baukosten und Bauzinsen schwierig umzusetzen. Hier setzt das neue Förderprogramm des Bundesbauministeriums "Wohneigentum für Familien" (WEF) an.

Es schafft eine gezielte Entlastung bei den Baukosten. Anspruchsberechtigte Familien können durch WEF zinsverbilligte Darlehen bei ihrer Hausbank erhalten. Das neue Förderprogramm entlastet somit Familien schon vor Beginn des Bauvorhabens und spürbar über einen langen Zeitraum. In 2023 stellt der Bund anspruchsberechtigten Familien dafür bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung, welche für die 10-jährige Zinsverbilligung eingesetzt werden.

Was sind die wesentlichen Merkmale des neuen Förderprogrammes WEF?

Förderinstrument des neuen Wohneigentumsprogrammes für Familien ist der KfW-Kredit mit Zinsverbilligung. Diese neue Förderung setzt bereits vor Vorhabenbeginn an: Einen Förderkredit erhalten Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und (ab 16. Oktober 2023) einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen von 90.000 Euro (zzgl. 10.000 Euro für jedes weitere Kind).

Es wird nur das Wohneigentum im Neubau gefördert. Förderfähige Neubauten müssen als Mindeststandard den EH 40 erfüllen und darüber hinaus nachweisen, dass der maximale Treibhausgasemissionsbetrag im Lebenszyklus den QNG-Anforderung (d.H. von Produktion der Baustoffe, über die Bauphase bis hin zum Betrieb und der Instandhaltung) entspricht.

Um eine höhere Förderstufe zu erreichen, ist der Nachweis des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erforderlich.

Für den Antrag ist eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz einzubinden. Diese/r ist für das Bauvorhaben vorhabenbezogen unabhängig zu beauftragen.

Wer erhält die neue Förderung?

Die neue Förderung erhalten Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und (ab 16. Oktober 2023) einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen von 90.000 Euro (zzgl. 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt), wenn sie das Wohneigentum selbst zu Wohnzwecken nutzen und nicht über anderes Wohneigentum verfügen und kein Baukindergeld erhalten haben.

Wer ist Antragstellender?

Es handelt sich um eine Förderung von natürlichen Personen (keine GbR o. ä.).

Antragstellende/r ist der/die (Mit)Eigentümer/in von neu zu errichtendem, selbstgenutztem Wohneigentum. Der Nachweis erfolgt über den Grundbucheintrag. Antragstellende müssen allein oder gemeinsam mindestens 50 Prozent des selbstgenutzten Wohneigentums besitzen.

Welche Kinder werden berücksichtigt?

  • Leibliche Kinder
  • Angenommene Kinder (z. B. Adoptivkinder)
  • Pflegekinder
  • Stiefkinder

Wie hoch ist die neue Förderung?

Der Zinssatz des KfW-Darlehens liegt derzeit bei einem attraktiven effektiven Endkundenzins von unter 1Prozent p. a. für einen Kredit mit bis zu 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung. Der eff. Zinssatz wird regelmäßig an die Entwicklungen des Kapitalmarktes angepasst. Damit liegt der Zinssatz für die Förderung von WEF mehr als 3 Prozentpunkte unter dem aktuellen Zinssatz für vergleichbare Hausbankdarlehen und ist zudem unabhängig von der Bonität der einzelnen Kundinnen und Kunden (Stand Oktober 2023).

Aktuelle Informationen zum Zinssatz sind unter www.kfw.de/300 abrufbar.

Ab 16. Oktober 2023 werden folgende Kredithöchstbeträge für die Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude" angeboten:

  • 1 oder 2 Kinder: maximaler Kreditbetrag 170.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: maximaler Kreditbetrag 200.000 Euro
  • ab 5 Kinder: maximaler Kreditbetrag 220.000 Euro

Kredithöchstbeträge für die Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG":

  • 1 oder 2 Kinder: bis zu 220.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: bis zu 250.000 Euro
  • ab 5 Kinder: bis zu 270.000 Euro

Das maximal zu erreichende Kreditvolumen beträgt 270.000 Euro.

Wer vergibt das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG)?

Alle für das QNG zugelassenen Bewertungssysteme sowie akkreditierten Zertifizierungsstellen für die jeweiligen Anwendungsfälle (Siegelvarianten) des QNG sind im Internet unter www.qng.info zu finden.

Welche baulichen Kriterien muss man erfüllen, damit die Förderung beantragt werden kann?

Fördervoraussetzung ist die Errichtung des Neubaus zu energetischen Anforderungen deutlich über dem gesetzlichen Mindeststandard des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Förderfähige Neubauten müssen als Mindeststandard den EH 40 erfüllen und darüber hinaus nachweisen, dass der maximale Treibhausgasemissionsbetrag im Lebenszyklus des Gebäudes eingehalten wird. Um eine höhere Förderstufe zu erreichen, ist der Nachweis des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erforderlich.

Folgende Stufen werden gefördert:

  • Klimafreundliches Wohngebäude
    Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude wird erreicht, wenn das Wohneigentum im Standard Effizienzhaus 40 errichtet wird und die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erfüllt und die Wärmeerzeugung nicht auf Basis fossiler Energie oder Biomasse erfolgt. Weitere Einzelheiten zu den Technischen Mindestanforderungen stehen als Anlage zum KfW-Merkblatt unter www.kfw.de/300 bereit.
  • Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
    Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude – mit QNG wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus 40 ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-PLUS) oder "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium"(QNG-PREMIUM) bestätigt.

Ist eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Kredite, Zulagen, Zuschüsse) möglich?

Grundsätzlich ist die Kombination einer Förderung aus diesem Produkt mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt.

WEF ist mit Wohneigentumsförderungen auf Lands- oder kommunaler Ebene grundsätzlich kombinierbar. Wir empfehlen daher vor Antragstellung zu prüfen, ob in ihrem Bundesland Fördermittel zur Wohneigentumsförderung (z.B. über Landesförderinstitute) zur Verfügung gestellt werden. Eine Übersicht über alle aktuell zur Verfügung stehenden Förderungen des Bundes und der Länder finden Sie auch unter www.foerderdatenbank.de.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung aus diesem Produkt und einer Förderung nach der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI), dem Kraft-WärmeKopplungsgesetz (KWKG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich. Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung aus diesem Produkt mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder der Bundesförderung Klimafreundlicher Neubau (KFN) für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich.

In welchem Land darf sich das neue Wohneigentum befinden?

Das Wohneigentum darf sich ausschließlich in Deutschland befinden.

Darf ein Haushaltsmitglied Voreigentum besitzen?

Weder Antragsstellende noch weitere Haushaltsmitglieder dürfen Voreigentum besitzen.

Kann ich einen Zweitwohnsitz oder ein Ferienhaus durch WEF fördern lassen?

Nein, es werden nur Wohneinheiten gefördert, die als Haupt- oder alleiniger Wohnsitz genutzt werden.

Kann die neue Förderung auch für den Erwerb von Bestandsimmobilien in Anspruch genommen werden?

Nein. Die Förderung unterstützt ausschließlich den Neubau.

Für erworbene Bestandswohngebäude wird auf eine mögliche energetische Sanierungsförderung des BMWK (BEG-Sanierung) (https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html) hingewiesen.

Wie läuft die Förderung ab?

  1. Energieeffizienz-Expertinnen und -experten einbinden
    Für den Antrag ist ein Energieeffizienz-Experte/eine Expertin einzubinden. Diese/r prüft und bestätigt die Einhaltung der Anforderungen an das Gebäude und erstellt die "Bestätigung zum Antrag".
  2. Kredit beantragen und erhalten / Zuschuss beantragen
    Der Kredit wird vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungspartner (Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Finanzvermittler oder Versicherungen) beantragt sowie der Kreditvertrag geschlossen.
  3. Vorhaben durchführen und nachweisen
    Nach Erhalt der Zusage kann mit dem Vorhaben begonnen werden. Der Energieeffizienz-Experte/die Expertin prüft und bestätigt die Einhaltung der Anforderungen an das Gebäude und erstellt die "Bestätigung nach Durchführung", die dann umgehend beim Finanzierungspartner einzureichen ist.

Wie fördert die Bundesregierung darüber hinaus den Bau von Wohneigentum?

Haushalte, die über ein höheres jährlich zu versteuerndes Einkommen als 60.000 Euro verfügen, keine minderjährigen Kinder haben, über Voreigentum verfügen oder das Wohngebäude nicht selbst nutzen wollen, sind bei WEF nicht antragsberechtigt.

Diese Haushalte können eine Förderung aus dem klimapolitisch ambitionierten und ganzheitlichen Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) für den Neubau von Gebäuden beantragen, welches im März 2023 an den Start gegangen ist (https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/bauen/kfn-klimafreundlicher-neubau/kfn-liste.html) . Dies gilt auch für natürliche Personen, die in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammengeschlossen sind.