Downloads

Downloads

Die Bundesregierung berichtet gemäß § 39 des Wohngeldgesetzes (WoGG) dem Deutschen Bundestag alle vier Jahre über die Lage und Entwicklung der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland und alle zwei Jahre über die Durchführung des Wohngeldgesetzes und über die Entwicklung der Mieten für Wohnraum sowie über die Höchstbeträge für Miete und Belastung, die Mietenstufen und die Höhe des Wohngelds. Mit dem vorliegenden Bericht werden beide Berichte erstmals zusammen vorgelegt. Das Bundeskabinett hat den Dritten Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland und Wohngeld und Mietenbericht 2016 am 5. Juli 2017.