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Ein wesentlicher Baustein für das Gelingen der Energiewende ist die durchgreifende energetische Modernisierung des Bestandes an Wohngebäuden. Wärmedämmung und effiziente Heizungsanlagen kommen den Bewohnern unmittelbar durch besseren Wohnkomfort und geringere Heizkosten zu Gute. Für den Vermieter ist entscheidend, ob sich die Maßnahme für ihn rechnet. Dies ist der Fall, wenn sich die energetische Beschaffenheit eines Gebäudes auch bei der Miethöhe in einem Mietspiegel widerspiegelt.

Der Mietspiegel hat sich als wichtiges Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete von Wohnraum bewährt. Dabei spielen energetische Merkmale zu Beschaffenheit und Ausstattung von Wohnungen eine zunehmende Bedeutung. Dies wurde auch im Mietrechtsänderungsgesetz vom 11. März 2013 (Bundesgesetzblatt I, Seite 434) mit einer Ergänzung in § 558 Absatz 2 BGB klargestellt. Diese Regelung ist am 1. Mai 2013 in Kraft getreten.

Um die Erstellung energetischer Mietspiegel zu stärken, hat das Bundesbauministerium die Broschüre "Hinweise zur Integration der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung von Wohnraum in Mietspiegeln" herausgegeben, die in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erstellt wurde. Die Broschüre gibt allgemeinverständliche Basisinformationen und Hinweise, wie energetische Merkmale eines Gebäudes/einer Wohnung (z. B. Energiekennwert, Wärmedämmung, Heizung) in einem Mietspiegel berücksichtigt werden können.