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Wohnen kostet Geld - oft zu viel für diejenigen, die ein geringes Einkommen haben. Am 1. Januar 2020 treten mit der Wohngeldreform wesentliche Leistungsverbesserungen in Kraft. Ein bestehender Zwei-Personen-Haushalt im Wohngeld bekommt künftig im Durchschnitt etwa 190 Euro. Außerdem werden mehr Haushalte wohngeldberechtigt und das Wohngeld wird durch eine Dynamisierung alle zwei Jahre an die Mieten- und Verbraucherpreisentwicklung angepasst, erstmals zum 1. Januar 2022.  

Zur Information über die aktuelle Wohngeldreform wurde die Broschüre "Wohngeldreform zum 01. Januar 2020 - Kurzinformation" erstellt, die Sie unterstützen soll, Ihre Ansprüche zu klären.

Informationen über die bis zum 31.12.2019 geltenden Wohngeldregelungen entnehmen Sie bitte der Broschüre "Wohngeld 2016/2017 - Ratschläge und Hinweise".