Das Gebäudeenergiegesetz

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Bauen

Das Gebäudeenergiegesetz enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung von Gebäuden.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Im Zuge einer ersten Novelle wurde zum 1. Januar 2023 der bisher geltende Neubaustandard im Hinblick auf den Jahres-Primärenergiebedarf angehoben (Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs im Neubau von bisher 75 Prozent des Referenzgebäudes auf 55 Prozent). Mit einer zweiten Novelle des Gesetzes wurde zudem der Einsatz erneuerbarer Energien beim Einbau neuer Heizungen verbindlich geregelt. Diese Änderungen sind am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Bildkachel mit einer Portraitaufnahme von Ministerin Geywitz. Dazu das Zitat: "Wir stehen vor einer Generationenaufgabe. Es geht jetzt um den Einstieg in den Flottenwechsel beim Heizen." Bildkachel mit einer Portraitaufnahme von Ministerin Geywitz. Dazu das Zitat: "Wir stehen vor einer Generationenaufgabe. Es geht jetzt um den Einstieg in den Flottenwechsel beim Heizen." (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)

Das GEG enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung von Gebäuden. Zielsetzung des Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele zu leisten.

Wesentliche Änderungen durch das GEG 2024

Nähere Informationen zur aktuellen Novelle (sog. Heizungsgesetz) finden Sie hier.